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| Urnenstandort |
Das Urnenbüro befindet sich im Schalterraum der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 31, 6142 Gettnau |
| Urnen Öffnungszeiten |
Sonntag, 10.30 - 11.00 Uhr |
| Hinweis |
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.lu.ch und des Bundes unter www.admin.ch. |
| Brieflich abstimmen |
So stimmen oder wählen Sie brieflich:- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das grüne amtliche Stimm- und Wahlkuvert und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimm- und Wahlkuvert in das graue Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung Gettnau erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder es während den Bürozeiten bei der Gemeindeverwaltung abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag bei der Gemeindeverwaltung eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!).
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn: - zusammen mit dem Stimmrechtsausweis mehr als ein amtliches Stimm- und Wahlkuvert eingesandt wurde,
- die briefliche Stimmabgabe ohne Beilage des Stimmrechtsausweises erfolgte oder der Stimmrechtsausweis nicht unterschrieben wurde,
- für die gleiche Abstimmung oder Wahl mehrere nicht gleichlautende Stimm- oder Wahlzettel im amtlichen Stimm- und Wahlkuvert sind,
- das amtliche Stimm- und Wahlkuvert mit Angaben versehen ist, die das Stimmgeheimnis aufheben.
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