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Die Organisation der Gemeinden ist im Gemeindegesetz des Kantons Luzern geregelt. Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde, die Legislative. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmfähigen Schweizerinnen und Schweizer ab dem vollendeten 18. Altersjahr, die fünf Tage vor der Versammlung ihren Wohnsitz in der Gemeinde begründet haben. Die Gemeindeversammlung findet mindestens zwei Mal pro Jahr statt.
| Aufgaben: | Jährliche Aufgaben: Abnahme der Jahresrechnung bis Ende Juni des Folgejahres Genehmigung Budget für das kommende Jahr Festsetzung des Steuerfusses Aufgaben je nach Bedarf: Erteilung des Gemeindebürgerrechts Erlass von rechtsetzenden Beschlüssen Beschluss von Sonderkrediten Beschluss über Grundstückgeschäfte, etc. Genehmigung von Gemeindeverträgen und Beitritt zu Gemeindeverbänden |
| Kompetenzen: | Die Kompetenzen ergeben sich aus den Aufgaben und dem Gemeindegesetz des Kantons Luzern. |
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