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Die Organisation der Gemeinden ist im Gemeindegesetz des Kantons Luzern geregelt. Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde, die Legislative. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmfähigen Schweizerinnen und Schweizer ab dem vollendeten 18. Altersjahr, die fünf Tage vor der Versammlung ihren Wohnsitz in der Gemeinde begründet haben. Die Gemeindeversammlung findet mindestens zwei Mal pro Jahr statt.

Aufgaben:Jährliche Aufgaben:

Abnahme der Jahresrechnung bis Ende Juni des Folgejahres
Genehmigung Budget für das kommende Jahr
Festsetzung des Steuerfusses

Aufgaben je nach Bedarf:

Erteilung des Gemeindebürgerrechts
Erlass von rechtsetzenden Beschlüssen
Beschluss von Sonderkrediten
Beschluss über Grundstückgeschäfte, etc.
Genehmigung von Gemeindeverträgen und Beitritt zu Gemeindeverbänden
Kompetenzen:Die Kompetenzen ergeben sich aus den Aufgaben und dem Gemeindegesetz des Kantons Luzern.
Nächste Gemeindeversammlungen:
Es wurde keine Sitzung dieser Kategorie gefunden.
Letzte Gemeindeversammlungen:
Datum Lokalität Kontakt
14. Dez. 2011 20:15 Uhr Gemeindesaal im alten Schulhaus gemeindeschreiber@gettnau.lu.ch
23. Mai 2011 20:15 Uhr Gemeindesaal im alten Schulhaus gemeindeschreiber@gettnau.lu.ch
13. Dez. 2010 20:15 Uhr Gemeindesaal im alten Schulhaus gemeindeschreiber@gettnau.lu.ch
25. Mai 2010 20:15 Uhr Gemeindesaal im alten Schulhaus gemeindeschreiber@gettnau.lu.ch
10. Dez. 2009 20:15 Uhr Gemeindesaal im alten Schulhaus gemeindeschreiber@gettnau.lu.ch
18. Mai 2009 20:15 Uhr Gemeindesaal im alten Schulhaus gemeindeschreiber@gettnau.lu.ch

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