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Steuerrechtliche Auskünfte

Zuständige Abteilung: Steueramt

Dem/der Steuerpfichtigen erteilen wir Steuerauskünfte in eigener Angelegenheit gratis, ebenso involvierten Amtsstellen mit berechtigtem Interesse.

An Drittpersonen geben wir nach den Vorschriften der Steuergesetzgebung Auskünfte über die Steuerzahlen (Rein- bzw. steuerbares Einkommen und Vermögen) einzelner Personen, wenn ein berechtigtes Interesse (z.B. wirtschaftliche Verknüpfung) schriftlich nachgewiesen wird. Diese Auskunft ist kostenpflichtig.


Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Steuererklärungen jeweils fristgerecht einreichen. Sie erleichtern uns die Arbeit und erfahren schneller, wieviel Ihre Steuerbelastung beträgt. Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, richten Sie bitte noch innerhalb der Abgabefrist ein begründetes schriftliches Gesuch um Fristerstreckung an uns. Fristerstreckungen sind möglich bis längstens 30. November des Steuerjahres.

Wenn Sie beim Bezahlen Ihrer Steuern die von uns vorgedruckten Originaleinzahlungsscheine benützen, erleichtern Sie uns den Verwaltungsaufwand entscheidend und vermeiden zudem das Risiko von Zinsnachbelastungen zufolge verspäteter Zahlungen. Dafür danken wir Ihnen bestens.

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Name Online Bestellen
Einzahlungsscheine Steuern
Fristerstreckung Steuererklärung  


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