In allen Kantonen wird eine Hundesteuer vom Kanton und/oder von den Gemeinden jährlich erhoben. Die Höhe der Steuer kann von Gemeinde zu Gemeinde varieren. Das Inkasso erfolgt über die Gemeindebuchhaltung Gettnau. Steuererleichterungen In den meisten Kantonen bestehen Steuererleichterungen oder Steuerbefreiungen für bestimmte Fälle (Blindenhunde, Rettungshunde usw.). |